Vermietungsbedingungen

Wohnwagen: Caravan LMC 490K und Caravan VIVO 520E

Zusatzkosten

  • Servicepauschale 140,00 € (Einweisung, 1 Gasflasche 11 kg, Gießkanne, Handfeger/Kehrblech, Adapter, Toilettenchemie, Toilettenpapier, Spiegel PKW, Sonnendach)
  • Verpflichtende Innen- und Außenreinigung durch Caravan Center Haubold (wegen Coronapandemie 125,00 €); außer Toilettenentleerung/Reinigung jeder Mieter selbst (falls dies nicht erfolgen sollte, wird eine Aufwandsentschädigung von 100,00 € erhoben)
  • Mitnahme Haustier 40,00 € (bei grober Verschmutzung durch Haustier wird eine Umlegung der Reinigungskosten auf den Mieter vorgenommen)

  • Verleih von Tisch + Stühlen 35,00 € / Verleih Geschirr 55,00 € (wird beides zusammen ausgeliehen 80,00 € Gesamtbetrag für den Verleih)

  • Fahrradträger 5,00 € p.T. (nach Verfügbarkeit)

  • TV/SAT 10,00 € p. T. (nach Verfügbarkeit)

  • Kaution 1000,00 € in bar zu hinterlegen (Bei unbeschädigter Rückgabe des Fahrzeuges erhält der Mieter die Kaution zurück)

Hinweis: Die Ausstattung ist nicht in jedem Fahrzeug gleich (nach Verfügbarkeit).

 

Zahlungsbedingungen

  • Bei Abschluss eines Mietvertrages muss eine Anzahlung von 20% vom Gesamtmietpreis geleistet werden. Der restliche Mietbetrag ist bis 28 Tage vor Reiseantritt fällig.

Reservierung und Rücktritt

Reservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter verbindlich, sobald der Mieter die vereinbarte Anzahlung auf den Mietpreis hat. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn sind folgende Anteile des vereinbarten Mietpreises laut Mietvertrag zu zahlen:

– 20% des Mietpreises bis 90 Tage vor dem vereinbartem Mietbeginn
– 30% des Mietpreises vom 89. Tag – 60. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
– 50 % des Mietpreises vom 59. Tag – 30. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
– 70% des Mietpreises vom 29. Tag – 15. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
– 95% des Mietpreises ab dem 14. Tag – bis vereinbarter Mietbeginn

Der Mieter kann mit Zustimmung des Vermieters einen Ersatzmieter benennen. Wird das Fahrzeug nicht abgeholt, so gilt das als Rücktritt. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeuges vor dem Rückgabetermin ist trotzdem der volle Mietpreis zu zahlen, wenn der Vermieter das Fahrzeug nicht anderweitig vermieten kann. Durch Abschluss einer Reiserücktrittversicherung kann sich der Mieter nach den „Allgemeinen Bedingungen“ für die Versicherung gegen diese Kosten schützen. 

 

Pflichten des Mieters

Jeder Mieter ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich (Führerschein, Verkehrsregeln) und hat sich über die jeweiligen länderspezifischen Vorschriften vor Reiseantritt zu informieren. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter sein Reiseziel mitzuteilen. Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen, von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind, zur Weitervermietung oder Verleihung oder für sonstige gewerbliche Zwecke außer solchen, die ausdrücklich vereinbart sind, zu verwenden.

 

Führungsberechtigte

Das Alter des Mieters und Fahrers muss mindestens 21 Jahre betragen und der Fahrer muss eine Fahrerlaubnis seit mindestens einem Jahr besitzen. Der Mieter gilt für die Dauer der Mietzeit als Halter des Fahrzeuges.

 

Übergabe und Rückgabe (auch nach Vereinbarung)

– Übergabe: Mo bis Fr. 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
– Rücknahme: Mo bis Fr. 09.00 Uhr – 11.00 Uhr
– In der Nebensaison nach Vereinbarung möglich
– Verspätete Rückgabe pro angefangene Stunde 25,00 €

In allen Fahrzeugen gilt striktes Rauchverbot! Bei Missachtung stellen wir die Kosten der Reinigungsfirma und den daraus entstandenen Mietausfall in Rechnung.

 

Auslandsreisen/Versicherungsschutz

– Grundsätzlich sind Auslandsreisen in europäische Länder möglich.
– Unsere Mietfahrzeuge haben eine KFZ-Haftpflicht und Kaskoversicherungsschutz innerhalb der geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind grundsätzlich verboten. Bereist der Mieter eine Region außerhalb des Versicherungsschutzes, trägt er alle entstehenden Kosten im Schadensfall.

 

Sicher in den Urlaub

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